Der Artikel 32bis der Eidgenössischen Bundesverfassung regelt die Produktion von gebrannten Wassern. Um den Branntweinkonsum herabzusetzen, wird die Inlandproduktion kontrolliert und besteuert, importierte Spirituosen werden mit einer Monopolgebühr belastet. Die Alkoholverwaltung zeichnet zudem für die Produktion und den Import von Sprit verantwortlich. Mit einem Teil der Einnahmen aus der Besteuerung fördert die Alkoholverwaltung die brennlose Obst- und Kartoffelverwertung. Dazu gehört die Verarbeitung in Industriebetrieben, die vergünstigte Abgabe an die Bergbevölkerung, die Pausenapfelaktion an Schulen oder der Export. Die Bedeutung der Alkoholgesetzgebung für den Schutz der Gesundheit wird dabei mehrmals betont.
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AfA Filmdossier Nr. 0199; Archivbestand Eidgenössische Alkoholverwaltung (AfA-Nr. 986)