Das Schweizerobst = Schweizer-Obst (Obstbau und Obstverwertung)
Ein Filmbericht über die Verwertung der Obsternten und die Umstellung des Obstbaues
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1943 after
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Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV
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Extracts of "Schweizer Obst" (AfA Nr. 0169) are also part of "Nos fruits" (AfA Nr. 0303); similar but not equal content as "Unser Obst = Nos fruits = La nostra frutta" (AfA Nr. 0182) and "Nützet den Segen = Abondance oblige" (AfA Nr. 0002)
Teil I: Obstblüte, 12 Millionen Obstbäume, Ernte (Tafel-, Wirtschafts- und Mostobst); Tafelobst: Erlesen, Abliefern, Lieferung ins Gebirge, Markt. Mostobst: Schütteln der Bäume und Auflesen der Früchte, Ablieferung in Mosterei Egnach; Schwankungen der Ernte; Zwischenlagerung bis zur Verarbeitung; Hinweis, dass früher fast alles gebrannt wurde; fahrbare Brennerei, Hausbrennerei, tiefe Preise, schwere volksgesundheitliche Schäden; der Bund kauft den Kernobstbranntwein, Probleme der Menge und hohen Kosten, unbefriedigende Lösung. Teil II: Bund und landwirtschaftliche Organisationen setzen sich erfolgreich für eine brennlose Verwertung ein; Obi Betrieb in der Ostschweiz, Freiämter Mosterei in der Zentralschweiz sowie Mostereien in Düdingen, Yverdon und Kiesen. Aufschwung der Süssmostproduktion, Degustation und Konsum: Stadt, Kinder und bäuerliche Bevölkerung; Eindicken als Lagerhaltung; Herstellung von Obstessig; brennlose Verwertung der Obsttrester, Export von Trockentrester; Futter für Mastvieh; Pektinherstellung als Gelatine-Ersatz; Revitalisierung des Dörrens; Obstkonserven, Apfelmus; Fruchtbrot; Belieferung von Gebirgsgegenden und Minderbemittelten in die Stadt. Teil III: Absatz von Frischobst, Lagereinrichtungen, Erlesen, Marktverkauf; Bahnexporte. Dank diesen Massnahmen konnte die Übernahme von Branntwein durch die EAV stark vermindert werden. Trotzdem bleibt zuviel minderwertiges Obst übrig, deshalb unterstützt das Alkoholgesetz die Umstellung im Obstbau. Erreicht wird dieses Ziel durch: Umpfropfen, sorgfältigen Schnitt, eine Schädlingsbekämpfung (Vögel und Chemie), Beseitigung minderwertiger Bäume (Sprengung, fällen von Hand, durch Umpflanzen junger Bäume); alles mittels Handarbeit; anschliessend Pflügen mit Kühen und Stieren; alles im Dienste der Erhaltung der Nährwerte und der gesunden Ernährung; Sportler und Obstnahrung: Ski-, Turn- und Leichtathletiksport. Grundlage: die geltende Alkoholordnung.
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AfA Filmdossier Nr. 0169; Archivbestand Eidgenössische Alkoholverwaltung (AfA-Nr. 986)